Herzlich willkommen!

Gewalterfahrungen gehören, gerade auch für Frauen, zu den zentralen Gesundheitsrisiken. In Anknüpfung an das bundesweite Modellprojekt „Medizinische Intervention gegen Gewalt an Frauen – MIGG“ unterstützt dieses Portal Ärztinnen und Ärzte dabei, das Thema häusliche Gewalt gegen Frauen in den Praxisalltag zu integrieren und stärkt die Zusammenarbeit zwischen ambulanter ärztlicher Versorgung und den bestehenden Frauenunterstützungs- und Gewalt-Interventions-Einrichtungen und Initiativen.

Neuauflage Zeitbild MEDICAL „Gewalt gegen Frauen: jetzt CME-zertifiziert

Mit Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend realisiert die Zeitbild-Stiftung eine aktualisierte und überarbeitete Neuauflage des Zeitbild MEDICAL "Gewalt gegen Frauen: erkennen und helfen". Das Medienpaket mit Fachinformationen und Patientinnenmagazinen in fünf Sprachen adressiert insbesondere Frauenarztpraxen und Apotheken. Neben Hinweisen zu Gesprächsführung, Diagnostik und Dokumentation werden Hilfsangebote vorgestellt und betroffene Frauen dazu ermutigt, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Neuauflage bietet außerdem eine von der Bayerischen Landesärztekammer zertifizierte CME-Fortbildung an, an der interessierte Ärztinnen und Ärzte bundesweit teilnehmen können. Die CME-Fortbildung erfolgt unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Britta Gahr, Fachärztin für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf, Bereichsleiterin „Klinische Rechtsmedizin – Rechtsmedizinische Ambulanz“. Weitere Informationen dazu sowie den CME-Fragebogen und das CME-Teilnahmeformular finden Sie unter Downloads. Alle Materialien können hier kostenlos bestellt werden.

Kampagne von UN WOMEN Deutschland: STOPP Gewalt gegen Frauen 2023

In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen, das sind mehr als zwölf Millionen Frauen. Alle vier Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt durch Ihren Partner oder Ex-Partner. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Die UN-Kampagne „Orange The World“ macht seit 1991 auf Gewalt aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. In diesem Jahr stellt UN Women Deutschland die Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen Leben – inklusive der digitalen Welt – in den Fokus der Orange The World 2023 Kampagne.

Deutscher Städtetag: Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“

Auch in diesem Jahr ruft das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ anlässlich des Aktionstages unter dem Motto „Wir brechen das Schweigen“ zum Mitmachen auf. Der Deutsche Städtetag unterstützt die Kampagne und lädt seine Mitgliedsstädte dazu ein, sich am diesjährigen Aktionsprogramm zu beteiligen. Bundesweit werden Menschen anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2023 aufgerufen, sich gegen Gewalt stark zu machen. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind vielfältig und die Kommunen sind eingeladen, sich an der Aktion zu beteiligen! Weiter Informationen finden Sie hier. 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: Jahresbericht 2022

Seit zehn Jahren bietet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eine niedrigschwellige Beratung und Unterstützung für Frauen in Not. Im Jahr 2022 hat das Hilfetelefon rund 52.700 Beratungen durchgeführt. Das ist ein Rückgang von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dennoch liegt das Beratungsaufkommen um 18 Prozent höher als noch im Jahr 2019 vor der Corona-Pandemie. Fremdsprachige Beratungen, die inzwischen in 18 Fremdsprachen möglich sind, verzeichnen einen Anstieg von zehn Prozent. Häusliche Gewalt ist nach wie vor der häufigste Beweggrund, sich beim Hilfetelefon zu melden. Wie in den Jahren zuvor waren 96 Prozent der von Gewalt betroffenen Personen Frauen. Den ausführlichen Jahresbericht finden Sie hier.

E-Learning Gewaltschutz

Im Rahmen des Modellprojekts „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt - Ein interdisziplinärer Online-Kurs“ wurde mit Förderung durch das BMFSFJ ein webbasiertes, interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex Gewalt in Paarbeziehungen entwickelt. Die Online-​​Fortbildung vermittelt umfassendes (Handlungs-​​) Wissen für die spezialisierte Unterstützung und Versorgung von Betroffenen und ihren Kindern nach Gewalterfahrungen. Der Online-Kurs steht hier interessierten Fachkräften kostenlos zur Verfügung.

Bundeslagebild Häusliche Gewalt

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 240.547 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt – somit ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um 8,5 Prozent gestiegen. Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 9,1 Prozent auf 157.818 Opfer. Überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 80,1 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 71,1 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 78,3 Prozent Männer, im Gesamtbereich der Häuslichen Gewalt 76,3 Prozent. Viele Taten werden der Polizei aus Angst oder Scham nicht gemeldet. Häusliche Gewalt ist also nach wie vor ein großes gesamtgesellschaftliches Problem. Die gesamte Auswertung des BKA finden Sie hier.

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Im „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“ informiert die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland über die Strafbarkeit dieser Tat in Deutschland sowie auch im Ausland. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Durch die Aufklärung darüber soll vor allem die primäre Zielgruppe der Mädchen und ihrer Familien von dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern geschützt werden. Der Brief ist in unterschiedlichen Sprachen erhältlich. Den Schutzbrief zum Download finden Sie hier.

„Mein Körper gehört mir“

Der Weltbevölkerungsbericht 2021 des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) nimmt die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit von Frauen und Mädchen in den Fokus und zeigt auf, wo noch Handlunsgbedarf besteht. Die deutsche Kurzfassung des Berichtes unter dem Titel „Mein Körper gehört mir. Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern“ wurde von der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW) herausgegeben und kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt: Information zum Gewaltschutzgesetz

Welchen Rechtsschutz haben Opfer von häuslicher Gewalt? Was regelt das Gewaltschutzgesetz? Was ist, wenn Kinder betroffen sind? Zu diesen und weiteren Fragen gibt die Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" umfassend Auskunft. Die Broschüre wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die Broschüre finden Sie unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mehr-schutz-bei-haeuslicher-gewalt/81936

Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung des "Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Gefördert werden Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen (zum Beispiel Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen), denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen. Weitere Informationen unter: https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de

Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften

Mit dem Launch der Website www.gewaltschutz-gu.de haben BMFSFJ und UNICEF Materialien und Instrumente veröffentlicht, die bei der Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften verwendet werden können. Sie richten sich an Gewaltschutzkoordinatorinnen und Gewaltschutzkoordinatoren, aber auch an Unterkunftsleitungen und andere Mitarbeitende in Flüchtlingsunterkünften. Weitere Informationen finden Sie hier sowie auf der Webseite: www.gewaltschutz-gu.de

Ärztliche Mitteilungspflicht bei Gewaltopfern aufgehoben

Am 11. April 2017 ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert die Lage gewaltbetroffener Patientinnen und Patienten und stärkt die ärztliche Schweigepflicht. Wenn Erwachsene durch häusliche oder sexuelle Gewalt Schaden nehmen, müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte dies nicht mehr der Krankenkasse mitteilen. Es sei denn, der Versicherte oder die Versicherte hat der Mitteilung ausdrücklich eingewilligt. Von der Mitteilungspflicht gegenüber der Krankenkasse konnten Ärztinnen und Ärzte bisher nur bei Kindern Abstand nehmen. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0778.pdf

Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland

In Deutschland leben knapp 50000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1500 und 5700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht. Das zeigt eine empirische Studie, die das Bundesfrauenministerium erstmals anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar 2017 vorgestellt hat. Download der Studie unter: https://www.netzwerk-integra.de/wp-content/uploads/2021/07/Eine-empirisc...

Mehr Schutz durch Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften

Unter dem Dach der Bundesinitiative "Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften" haben das Bundesfamilienministerium und das Kinderhilfswerk UNICEF Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Download "Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften"

„Nein heißt nein“: mehr Schutz vor sexueller Gewalt

Der Bundestag hat im Juli 2016 über ein verschärftes Sexualstrafrecht entschieden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung sollen Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Dabei geht es besonders um sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundesärztekammer: Aktualisierte Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach Genitalverstümmelung

Die Bundesärztekammer hat im April 2016 ihre Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation) überarbeitet. Eine Überarbeitung der Empfehlungen war aufgrund der geänderten Gesetzeslage zum Straftatbestand Genitalverstümmelung, der Präzisierung der vier Formen von Genitalverstümmelung durch die WHO sowie aufgrund der Überarbeitung des Diagnoseschlüssels ICD-10-DE 2016 notwendig geworden. Die aktualisierte Fassung der Empfehlungen der Bundesärztekammer vom April 2016 finden Sie hier.

www.zanzu.de: Webportal zur sexuellen Gesundheit

Das mehrsprachige Webportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.zanzu.de bietet anschauliche Informationen zu sexueller Gesundheit und erleichtert die Kommunikation über sensible Themen. Insbesondere Menschen, die noch nicht lange in Deutschland leben, finden hier einfache und verständliche Informationen u. a. über Fragen rund um Familienplanung und Schwangerschaft, Geburt, Verhütung, Rechte und Gesetze. Beraterinnen und Berater sowie Ärztinnen und Ärzte erhalten mit der Webseite eine konkrete Arbeitshilfe für Beratungsgespräche zum Thema Sexualität. Die Webseite ist in 13 Sprachen verfügbar. Mehr Informationen unter: www.zanzu.de

UNICEF-Bericht zum Thema Genitalverstümmelung

Mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen in 30 Ländern weltweit sind von Genitalverstümmelung betroffen, so der UNICEF-Bericht, der zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung am 5. Februar veröffentlicht wurde. Etwa die Hälfte der betroffenen Frauen und Mädchen kommt aus den Ländern Ägypten, Äthiopien und Indonesien. Weitere Informationen darüber und den Bericht in englischer Sprache finden Sie unter: https://data.unicef.org/resources/female-genital-mutilationcutting-globa... Auch in Europa wächst die Gefahr von weiblicher Genitalverstümmelung. Aktuell wird die Zahl der betroffenen Frauen und Mädchen in Europa auf rund 600 000 geschätzt. Weitere Informationen darüber finden Sie unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_402 https://eige.europa.eu/gender-based-violence/female-genital-mutilation (in englischer Sprache)

EU-Studie: Jede dritte Frau erleidet Gewalt

Die Zahlen einer neuen EU-weiten Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) sind alarmierend: Jede dritte Befragte wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt, jede 20. Frau berichtete von Vergewaltigung. Für die Studie wuden insgesamt 42.000 Frauen zwischen 18 und 74 Jahren - in allen 28 EU-Mitgliedstaaten - befragt.

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Broschüre: Genitale Verstümmelung bei Mädchen und Frauen

Die Online-Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wendet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie Beraterinnen und Berater. Sie widmet sich dem Was, Wie, Warum und geo-kulturellen Wo der Beschneidung, erläutert die gesundheitlichen Folgen, die medizinische Therapie sowie die Rechtslage in Deutschland.

Kostenloser Download: Bundesministerium für Familien, Senioren und Jugend

Häusliche Gewalt. Kostenstudie für Deutschland

Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg hat im November 2017 die erste deutschlandweite Studie zu den Kosten häuslicher Gewalt veröffentlicht. Die Studie, die möglichst umfassend direkte und indirekte Kosten zusammenstellt, kommt hier auf Gesamtkosten von mindestens 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Pro Person im erwerbsfähigen Alter ergeben sich Kosten von 74 Euro pro Jahr. Erklärtes Ziel der Erhebung ist nicht nur, die Folgekosten von Gewalt aufzudecken, sondern auch Datenlücken und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Weitere Informationen unter: www.b-tu.de/news/artikel/13210-kosten-haeuslicher-gewalt-in-deutschland

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